Dr. Na Li

Die Vervollkommnung des chinesischen ehelichen Güterrechts

– mit rechtsvergleichender Analyse –

A5 Softcover: 230 Seiten Erscheinungsjahr: 2013 ISBN: 9783895748080
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Neben vielfältigen und komplizierten güterrechtlichen Verhältnissen, ist in den letzten 30 Jahren die Quote von Ehescheidungen in China jährlich stark angestiegen.
Dazu kommt, dass das im Jahr 1950 in Kraft getretene eheliche Güterrecht seit dem Jahr 1981 nicht mehr gültig ist. Stattdessen trat ein neues Güterrecht durch Ehegesetzim Jahr 1981 in Kraft. Mit der Gesetzesmodifizierung dieses Ehegesetzes im Jahr 2001 wurden die neuen güterrechtlichen Vorschriften weiter ausgestaltet.
Zur Erleichterung der Lösungsfindung bei neuen güterrechtlichen Rechtsstreitigkeiten wurden durch das Oberste Volksgericht Chinas in den Jahren 2001, 2003 und 2011 eine Reihe von Ergänzungen beschlossen. Diese Erläuterungen des obersten Volksgerichts zu einigen Fragen des Ehegesetzes der V.R. China gelten heute als wichtige Rechtsquellen und werden in der juristischen Praxis den geltenden güterrechtlichen Vorschriften des chinesischen Ehegesetzes gleichgestellt.

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Diese ungewöhnliche juristische Situation ist meiner Meinung nach darauf zurückzuführen, dass das Ehegesetz im Zuge der Gesetzesreform inhaltlich mangelhaft ausgestaltet wurde. Hinsichtlich dieser Situation muss sich das gegenwärtige chinesische Güterrecht weiterentwickeln, damit künftige güterrechtliche Rechtsstreitigkeiten zufriedenstellend gelöst werden können.
Dazu sollte die V. R. China von den Gesetzgebungserfahrungen anderer Staaten profitieren lernen. Das deutsche eheliche Güterrecht ist hier zweifellos als Vorbild anzusehen. Vor allem ist das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für seine primäre logische Rechtsstruktur und Formulierung weltweit bekannt. Außerdem ist das BGB den chinesischen Juristen nicht ganz fremd, denn historisch betrachtet wurde das geltende Zivilrecht der V. R. China unter dem Einfluss der klassischen kontinentaleuropäischen Rechtsordnungen, also auch des deutschen BGB, ausgestaltet.
Viele rechtliche Grundbegriffe des BGB (z. B. der Begriff natürliche Person oder juristische Person) sowie Generalklauseln des BGB (z. B. der Grundsatz von Treu und Glauben und den guten Sitten) wurden vom chinesischen Zivilrecht übernommen.